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Sachkundenachweise für Hunde in NRW und Niedersachsen

Sachkunde-nachweis

Hund

Sachkundenachweis NRW:

Für die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder 20 kg Körpergewicht erreicht, ist es erforderlich die Sachkunde in Form eines theoretischen Tests nach §11 Abs. 3 des Landeshundegesetzes NRW nachzuweisen. 

Sachkundenachweis Niedersachsen:

Gemäß §3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) ist nach dem 1. Juli 2013 ein Sachkundenachweis für Erst-Hundehalter/innen erforderlich. Dieser Test besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Gerne können Sie bei uns die geforderten Prüfungen für beide Bundesländer ablegen.

Bitte sprechen Sie uns an.

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Behandlungszeiten

Montag - Freitagnach Vereinbarung

Tel. Terminvergabe

Mo  8.30-12.00 und 15.00-17.30 Uhr

Di   8.30-12.00 Uhr

Mi   8.30-15.30 Uhr

Do  8.30-12.00 Uhr

Fr   8.30-12.00 und 14.00-16.00 Uhr

Sollten wir es einmal nicht ans Telefon schaffen, sind wir in einer Behandlung. Wenn Sie uns eine Nachricht auf dem AB hinterlassen, melden wir uns schnellstmöglich zurück.

Tätigkeitsbereich

Im Umkreis von 20 km um Porta Westfalica Barkhausen

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Wir beantworten diese gerne während unserer Geschäftszeiten.

©2020 by Ulrike Koziol erstellt mit Wix.com

Hund mit Uhr
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